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Maklerprovision – Infos für Käufer & Verkäufer

Die Maklerprovision ist eine Gebühr, die von Immobilienmaklern für ihre Dienstleistungen in Verbindung mit dem Verkauf oder der Vermietung von Immobilien erhoben wird.

Die Höhe der Maklerprovision variiert von Bundesland zu Bundesland und ist in der Regel vom Kaufpreis oder vom Mietpreis der Immobilie abhängig. In einigen Bundesländern gibt es feste Regelungen zur Höhe der Maklerprovision, in anderen kann sie individuell vereinbart werden. 

Wann muss man eine Maklerprovision zahlen?

Der Immobilienmakler hat nach §652 BGB Anspruch auf eine Maklerprovision, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Immobilienmakler hat einen Maklervertrag mit dem Auftraggeber abgeschlossen, der die Dienstleistungen des Maklers beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie regelt.
  • Der Immobilienmakler hat die ihm übertragene Aufgabe erfüllt und die Immobilie erfolgreich verkauft oder vermietet.
  • Die Provision ist im Maklervertrag vereinbart und gilt als angemessen.
  • Der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie ist aufgrund der Tätigkeit des Immobilienmaklers zustande gekommen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Immobilienmakler Anspruch auf die vereinbarte Maklerprovision. Es ist wichtig, dass alle Bedingungen im Maklervertrag genau festgelegt werden, um spätere Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden. Unterschieden wird zwischen den 3 folgenden Provisionsarten:

 

Die Doppelprovision

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer einen Makler beauftragen und somit beide Parteien die Provision zahlen müssen. Dies wird als Doppelprovision bezeichnet und ist im Immobilienverkaufsprozess nicht ungewöhnlich.

Die Abwälzung

In manchen Fällen kann die Provision vom Verkäufer auf den Käufer abgewälzt werden, so dass letztlich der Käufer die Provision bezahlt. Dies muss jedoch im Kaufvertrag explizit vereinbart werden und ist nicht automatisch der Fall.

Die volle Provision

In einigen Fällen kann vereinbart werden, dass eine Partei die volle Provision trägt, also sowohl die Provision für den eigenen Makler als auch die Provision für den Makler der anderen Partei. Dies muss ebenfalls im Kaufvertrag explizit vereinbart werden.

 

Wer bezahlt den Makler bzw. die Maklerprovision seit dem Bestellerprinzip

Seit dem Bestellerprinzip ist derjenige, der den Makler beauftragt hat, in der Regel auch für die Zahlung der Maklerprovision verantwortlich. Das bedeutet, dass der Verkäufer oder Vermieter die Maklerprovision zahlt, wenn er den Makler beauftragt hat, und der Käufer oder Mieter die Maklerprovision zahlt, wenn er den Makler beauftragt hat. Die genaue Regelung kann jedoch im Maklervertrag festgelegt werden.

 

Wer zahlt die Maklerprovision beim Verkauf einer Immobilie?

Beim Verkauf einer Immobilie zahlt in der Regel der Verkäufer die Maklerprovision. Dies gilt seit dem sogenannten Bestellerprinzip, das besagt, dass derjenige, der den Makler beauftragt hat, auch für die Zahlung der Maklerprovision verantwortlich ist. Es ist jedoch möglich, im Maklervertrag abweichende Regelungen zu treffen. Es ist immer ratsam, sich vor Abschluss eines Maklervertrags über die Zahlungsbedingungen und die Höhe der Maklerprovision zu informieren, um spätere Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden.

 

Maklerprovision: Wie viel kostet ein Makler?

Die Kosten für einen Makler hängen von verschiedenen Faktoren ab und können daher sehr unterschiedlich sein. In der Regel wird die Maklerprovision vom Kaufpreis oder vom Mietpreis der Immobilie abhängig gemacht und beträgt zwischen 2,5 und 7,5 Prozent. Die genaue Höhe der Maklerprovision kann jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Makler zu Makler variieren. 

 

Wie lässt sich die Maklerprovision berechnen?

Die Maklerprovision wird in der Regel vom Kaufpreis oder vom Mietpreis der Immobilie abhängig gemacht und beträgt zwischen 2,5 und 7,5 Prozent. Die genaue Höhe der Maklerprovision kann jedoch von Bundesland zu Bundesland und von Makler zu Makler variieren. Um die Maklerprovision zu berechnen, müssen Sie zunächst den Kaufpreis oder Mietpreis der Immobilie und den Prozentsatz der Provision kennen. Anschließend können Sie die Maklerprovision wie folgt berechnen:

Maklerprovision = Kaufpreis oder Mietpreis x Prozentsatz der Provision

Wann wird die Maklerprovision fällig?

Die Maklerprovision wird in der Regel fällig, sobald der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie abgeschlossen ist. Dies bedeutet, dass die Provision erst dann bezahlt werden muss, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet und der Kaufpreis oder die Miete an den Verkäufer oder Vermieter gezahlt wurde. Die genaue Regelung kann jedoch im Maklervertrag festgelegt werden. Es ist immer ratsam, sich vor Abschluss eines Maklervertrags über die Zahlungsbedingungen und die Höhe der Maklerprovision zu informieren, um spätere Unklarheiten und Missverständnisse zu vermeiden.

 

Wann entfällt die Maklerprovision?

Die Maklerprovision entfällt, wenn der Verkauf oder die Vermietung der Immobilie nicht zustande kommt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Verkäufer oder Vermieter den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie storniert, der Kaufvertrag nicht unterzeichnet wird oder der Käufer oder Mieter die Zahlung des Kaufpreises oder der Miete verweigert. In solchen Fällen hat der Immobilienmakler keinen Anspruch auf die Maklerprovision. Es ist jedoch wichtig, dass die genauen Bedingungen im Maklervertrag festgelegt werden, um spätere Unklarheiten und Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Was ist eine Innenprovision im Maklergeschäft?

Eine Innenprovision im Maklergeschäft ist eine Provision, die ein Makler von einem anderen Makler erhält, wenn er dessen Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Makler eine Immobilie an einen anderen Makler verkauft oder vermietet, der diese dann an einen Endkunden weiterverkauft oder -vermietet. In solchen Fällen erhält der erste Makler eine Innenprovision vom zweiten Makler. Die Höhe der Innenprovision wird im Maklervertrag festgelegt und ist in der Regel vom Kaufpreis oder vom Mietpreis der Immobilie abhängig. 

 

Was ist eine Außenprovision im Maklergeschäft?

Eine Außenprovision im Maklergeschäft ist eine Provision, die ein Makler von einem Endkunden erhält, wenn er dessen Dienstleistungen in Anspruch nimmt. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Makler eine Immobilie an einen Endkunden verkauft oder vermietet. In solchen Fällen erhält der Makler eine Außenprovision vom Endkunden. Die Höhe der Außenprovision wird im Maklervertrag festgelegt und ist in der Regel vom Kaufpreis oder vom Mietpreis der Immobilie abhängig. 

Können Käufer oder Mieter die Maklerprovision umgehen?

Ob Käufer oder Mieter die Maklerprovision umgehen können, hängt von verschiedenen Faktoren ab. In der Regel haben Käufer und Mieter keine Möglichkeit, die Maklerprovision zu umgehen, da sie vom Verkäufer oder Vermieter bezahlt wird und nicht von ihnen. Allerdings können Käufer und Mieter versuchen, die Höhe der Maklerprovision zu beeinflussen, indem sie mit dem Verkäufer oder Vermieter über die Provision verhandeln oder ein Angebot unterbreiten, das die Provision mit einbezieht. 

 

Wie hoch ist die Maklerprovision beim Hausverkauf in anderen Ländern im Vergleich zu Deutschland?

Die Höhe der Maklerprovision beim Hausverkauf kann von Land zu Land variieren. In Deutschland beträgt die Maklerprovision in der Regel zwischen 2,5 und 7,5 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie. In anderen Ländern kann die Maklerprovision jedoch höher oder niedriger sein. Zum Beispiel beträgt die Maklerprovision in Frankreich in der Regel zwischen 5 und 8 Prozent, während sie in Spanien zwischen 3 und 6 Prozent liegt. Die genaue Höhe der Maklerprovision kann jedoch von Fall zu Fall variieren und ist immer im Maklervertrag festgelegt. 

Beispielrechnung

Hausverkauf 500.000€ mit Maklerprovision 5%, Notarkosten 1,5%, Grunderwerbsteuer 3,5%

Angenommen, Sie verkaufen ein Haus zum Preis von 500.000 Euro und vereinbaren mit dem Makler eine Provision von 5 Prozent. Die Maklerprovision würde in diesem Fall 25.000 Euro betragen.

Die Notarkosten betragen in der Regel zwischen 1,0 und 1,5 Prozent des Kaufpreises. Angenommen, die Notarkosten betragen 1,5 Prozent, dann würden sie in diesem Fall 7.500 Euro betragen.

Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel zwischen 3,0 und 4,5 Prozent des Kaufpreises. Angenommen, die Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 Prozent, dann würden sie in diesem Fall 17.500 Euro betragen.

Insgesamt würde der Verkauf des Hauses in diesem Beispiel 50.000 Euro an Maklerprovision, Notarkosten und Grunderwerbsteuer kosten. 

 

Lässt sich die Provision für Immobilienmakler von der Steuer absetzen?

Ja, es gibt Szenarien, in welchen die Kosten für einen Immobilienmakler von der Steuer abgesetzt werden können. Dies gilt sowohl für die Maklerprovision als auch für andere Kosten, die im Zusammenhang mit dem Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie anfallen, wie zum Beispiel Notarkosten oder Grunderwerbsteuern. 

  • Vermieter können Maklerkosten bei Neuvermietung absetzen
  • Unter Umständen können Mieter die Maklerprovision als Werbungskosten angeben
  • Bei dem Erwerb einer Immobilie als Kapitalanlage kann die Provision als Anschaffungskosten deklariert und über die Jahre abgeschrieben werden

Die genauen Bedingungen und Voraussetzungen für die Steuerabschreibung können jedoch je nach Land und Steuersystem variieren. Es ist immer ratsam, sich vor Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags über die steuerlichen Regelungen und die Absetzbarkeit von Immobilienkosten zu informieren und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Wichtig: Nicht steuerlich absetzbar ist der Erwerb oder Verkauf der Immobilie durch eine Privatperson.