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FÖRDERMÖGLICHKEITEN IM NEUBAU

Nutzen Sie die Möglichkeiten!
Aktuelle Förderprogramme für Neubauimmobilien

Es ist garnicht so einfach im Förderdschungel den Überblick zu bewahren. Hier eine Übersicht der aktuellen Fördermöglichkeiten.

KfW Programm 297 / 298
Für Eigennutzer und Kapitalanleger

Klimafreundlicher Neubau von Wohngebäuden

  • Für klimafreundliche Neubauten im KFW 40 oder KfW 40 QNG Standard

  • Zinsgünstiges Darlehen bis 100.000 € (KfW 40)

  • Zinsgünstiges Darlehen bis 150.000 € (kfW 40 mit QNG Siegel)

  • Zinsen: ab 2,47 %. – bitte tagesaktuell überprüfen

  • Für Privatpersonen und Unternehmen – Einkommensunabhängig

KfW Programm 300
Für Eigennutzer

Wohneigentum für Familien und Alleinerziehende 

  • Förderkredit ab 0,01 % für Klimafreundlichen Neubau

  • Für den Bau und Erstkauf von Haus und Eigentumswohnung

  • Kredithöchstbetrag von 170.000 – 200.0000 € KfW 40
    (Abhängig von Anzahl der Kinder)

  • Kredithöchstbetrag von 220.000 – 270.000 € KfW 40 QNG
    (Abhängig von Anzahl der Kinder)

für Kapitalanleger

Abschreibung 3 % auf den Gebäudeanteil
§ 7 Abs. 4 EStG

Kapitalanleger/ Vermieter können für Gebäude die nach dem 01.01.2023 fertiggestellt wurden 3 % jährlich auf den Gebäudewert abschreiben.

Kombinierbar mit 5 % Sonder-AfA auf 4 Jahre § 7b EstG

für Kapitalanleger

5 % Sonder-AfA auf 4 Jahre
§ 7b EstG

Kapitalanleger / Vermieter können unter folgenden Voraussetzungen (zusätzlich zur linearen Abschreibung) vier Jahre lang 5 % Sonderabschreibung auf den Gebäudewert geltend machen.

  • Bauantrag oder Bauanzeige liegt zwischen 31.12.2022 und 01.01.2027

  • Energieeffizienter Neubau (KfW 40 QNG oder NH)

  • Immobilie muss in den ersten 10 Jahren vermietet werden. (Keine Eigennutzung)

  • Anschaffungskosten pro m² Wohnfläche (inkl. gemeinschaftlich genutzter Flächen!!) und ohne Grund und Boden liegt unter 5.200 €/m².

  • Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ist auf 4.000 € gedeckelt – jedoch auf die Wohnfläche inkl. anteiliger Gemeinschaftsflächen und Stellplätze mit Sondernutzungsrecht

  • Wohnung befindet sich in der EU

für Kapitalanleger

Degressive Abschreibung über 5 % auf den Gebäudewert
§ 7 Abs. 5a EStG

  • 5 % Degressive Abschreibung für neugebaute Wohnimmobilien

  • Baubeginn zwischen 01.10.23 und 30.09.29

  • Gilt für den Gebäudewert

  • Nur für vermietete Wohnimmobilien

  • Sobald die lineare Abschreibung mit 3 % besser ist, als die degressive Abschreibung kann in die lineare Abschreibung gewechselt werden. (Afa nach §7 Abs. 4 EstG)

  • Immobilie muss in der EU liegen

Degressive Abschreibung bedeutet, dass immer der Restwert abgeschrieben werden kann.

z. B. Anschaffungskosten Gebäude 500.000 €
1. Jahr = 500.000 x 0,05 = 25.000,00 €
2. Jahr = 475.000 x 0,05 = 23.750,00 €
3. Jahr = 451.250 x 0,05 = 22.562,50 €
usw.

Sonderabschreibung nach § 7b EstG und degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 5a EstG können voraussichtlich kombiniert werden!

Somit können Vermieter voraussichtlich bis zu 10 % auf den Gebäudewert abschreiben!

Mehr Informationen: Siehe bmwsb.bund.de

ALLE ANGABEN NACH BESTEN WISSEN UND GEWISSEN!
DIES STELLT KEINE RECHTS- ODER STEUERBERATUNG DAR! BITTE INFORMIEREN SIE SICH BEI IHREM STEUERBERATER BZW. ENERGIEBERATER ODER DER KFW, BZW EINER BANK IHRER WAHL!


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