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Bestellerprinzip – Gesetz zur Maklerprovision

Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die bestimmt, wer in einem Immobilienverkaufs- oder -vermietungsprozess die Provision für den Makler zahlen muss. Nach dem Bestellerprinzip muss grundsätzlich derjenige, der den Makler beauftragt hat, also der Besteller, auch die Provision bezahlen.

Seit dem 23. Dezember 2020 müssen Verkäufer und Käufer bei der Beauftragung eines Maklers die Maklerkosten zu gleichen Teilen tragen. Wenn der Verkäufer einer Immobilie einen Makler beauftragt, muss er also die Hälfte der Maklercourtage bezahlen. Zusätzlich müssen Käufer und Verkäufer die Vereinbarungen über die Provisionen mit dem Makler schriftlich bestätigen.

Bestellerprinzip im Kauf & Verkauf

Das Bestellerprinzip besagt, dass derjenige, der einen Makler beauftragt, also der Besteller, auch die Provision für den Makler zahlen muss. Das gilt sowohl beim Kauf als auch beim Verkauf von Immobilien. Im Klartext bedeutet das, dass wenn Sie als Käufer eines Hauses einen Makler beauftragen, um eine Immobilie zu finden, Sie auch die Provision für den Makler zahlen müssen. Wenn Sie als Verkäufer eines Hauses einen Makler beauftragen, um Ihre Immobilie zu verkaufen, müssen Sie ebenfalls die Provision für den Makler zahlen.

 

Bestellerprinzip & Provision von Maklern

  1. Doppelprovision
  2. Abwälzung
  3. Eine Partei trägt die volle Provision

Das Bestellerprinzip legt fest, dass grundsätzlich derjenige, der den Makler beauftragt, auch die Provision bezahlen muss. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Möglichkeiten, wie die Provision zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt werden kann.

 

Die Doppelprovision

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass sowohl der Käufer als auch der Verkäufer einen Makler beauftragen und somit beide Parteien die Provision zahlen müssen. Dies wird als Doppelprovision bezeichnet und ist im Immobilienverkaufsprozess nicht ungewöhnlich.

Die Abwälzung

In manchen Fällen kann die Provision vom Verkäufer auf den Käufer abgewälzt werden, so dass letztlich der Käufer die Provision bezahlt. Dies muss jedoch im Kaufvertrag explizit vereinbart werden und ist nicht automatisch der Fall.

Die volle Provision

In einigen Fällen kann vereinbart werden, dass eine Partei die volle Provision trägt, also sowohl die Provision für den eigenen Makler als auch die Provision für den Makler der anderen Partei. Dies muss ebenfalls im Kaufvertrag explizit vereinbart werden.

 

Bestellerprinzip bei der Vermietung

Das Bestellerprinzip gilt auch bei der Vermietung von Immobilien. Grundsätzlich muss derjenige, der den Makler beauftragt, also der Besteller, auch die Provision bezahlen. Das bedeutet, wenn Sie als Vermieter einen Makler beauftragen, um Ihre Immobilie zu vermieten, müssen Sie die Provision für den Makler zahlen. Wenn Sie als Mieter einen Makler beauftragen, um eine geeignete Immobilie zu finden, müssen Sie ebenfalls die Provision bezahlen. Wie beim Kauf und Verkauf von Immobilien können auch bei der Vermietung Ausnahmen und Sonderregelungen vereinbart werden, beispielsweise die Abwälzung der Provision auf den Mieter oder die Übernahme der volle Provision durch eine Partei. Dies muss jedoch im Mietvertrag explizit festgehalten werden.

 

Wann müssen Vermieter den Makler bezahlen?

Das Bestellerprinzip besagt, dass grundsätzlich derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt, auch die Provision bezahlen muss. Wenn Sie als Vermieter einen Makler beauftragen, um Ihre Immobilie zu vermieten, müssen Sie also die Provision für den Makler zahlen. Wenn Sie jedoch keinen Makler beauftragen, sondern die Vermietung selbst übernehmen, müssen Sie keine Provision an einen Makler zahlen. Es ist jedoch zu beachten, dass in manchen Fällen der Mieter einen Makler beauftragen kann, um eine geeignete Immobilie zu finden. In diesem Fall müsste der Mieter die Provision für den Makler zahlen, es sei denn, es wurde im Mietvertrag eine andere Regelung vereinbart.

 

Worin liegen die Vorteile des Bestellerprinzips beim Immobilienverkauf?

Das Bestellerprinzip hat einige Vorteile beim Immobilienverkauf. Einer der Hauptvorteile ist, dass es Klarheit darüber schafft, wer die Provision für den Makler zahlen muss. Ohne das Bestellerprinzip könnte es zu Missverständnissen und Unklarheiten kommen, wer die Provision bezahlen muss, was den Verkaufsprozess verkomplizieren und verlangsamen könnte.

Ein weiterer Vorteil des Bestellerprinzips ist, dass es verhindert, dass die Provision für den Immobilienmakler vom Verkaufspreis der Immobilie abgezogen wird. Dies könnte dazu führen, dass der Verkaufspreis der Immobilie sinkt und der Verkäufer weniger Geld für die Immobilie erhält. Durch das Bestellerprinzip wird sichergestellt, dass der Verkaufspreis der Immobilie nicht durch die Provision des Maklers beeinflusst wird.

Ein weiterer Vorteil ist, dass das Bestellerprinzip Transparenz schafft und verhindert, dass Makler Provisionen auf Kosten der beteiligten Parteien verdienen. Durch die Regelung wird sichergestellt, dass die Provision immer von demjenigen bezahlt wird, der den Makler beauftragt hat, und nicht von der anderen Partei.

 

Was ist eine übliche Maklerprovision?

Eine übliche Maklerprovision ist der Betrag, den ein Makler für seine Dienste beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie erhält. Die Höhe der Maklerprovision ist nicht festgelegt und kann von Makler zu Makler unterschiedlich sein. In der Regel beträgt die Maklerprovision jedoch zwischen 3% und 7% des Verkaufspreises bzw. Mietpreises der Immobilie. Die genaue Höhe der Provision muss immer im Vorfeld vereinbart werden und sollte im Kauf- oder Mietvertrag festgehalten werden.

 

Gibt es das Bestellerprinzip beim Immobilienkauf?

Ja, das Bestellerprinzip gilt auch beim Immobilienkauf. Das Bestellerprinzip ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die bestimmt, wer in einem Immobilienverkaufs- oder -vermietungsprozess die Provision für den Makler zahlen muss. Nach dem Bestellerprinzip muss grundsätzlich derjenige, der den Makler beauftragt hat, also der Besteller, auch die Provision bezahlen. Im Falle eines Immobilienkaufs bedeutet das, dass wenn Sie als Käufer eines Hauses einen Makler beauftragen, um eine Immobilie zu finden, Sie auch die Provision für den Makler zahlen müssen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Möglichkeiten, wie die Provision zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt werden kann.

 

Steigen die Immobilienpreise durch das neue Gesetz zu den Maklergebühren?

Einige Käufer befürchten, dass Verkäufer ihren Anteil an Maklerkosten auf den Kaufpreis aufschlagen, wodurch der Käufer letztlich die gesamten Maklerkosten tragen muss. Diese Entwicklung schätzen wir jedoch als unwahrscheinlich ein, da ein zu hoher Kaufpreis für den Verkauf einer Immobilie nachteilig sein kann. In den meisten Fällen sind Verkäufer daher bestrebt, ihre Immobilie zu einem realistischen Kaufpreis anzubieten, um einen schnellen Verkauf zu einem marktfähigen und fairen Preis zu ermöglichen.