KfW-40 QNG – Klimafreundlicher Neubau erklärt
In Zeiten wachsender Umweltbewusstheit und steigender Energiekosten gewinnt das Bauen und Kaufen von energieeffizienten sowie nachhaltigen Wohngebäuden zunehmend an Bedeutung. Die KfW-40-QNG-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Bauherren und Käufern attraktive Förderkonditionen, um genau diesen hohen Standards gerecht zu werden.
Die Bundesregierung investiert massiv in den Wohnungsbau, um mehr bezahlbaren und klimafreundlichen Wohnraum zu schaffen. Für Kapitalanleger bieten sich attraktive Chancen.
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Dieser Beitrag erläutert umfassend, was die KfW-40-QNG-Förderung beinhaltet, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Vorteile sich daraus ergeben.
Was ist KfW 40 QNG?
KfW 40 QNG ist ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das den Bau und Kauf von energieeffizienten sowie nachhaltigen Wohngebäuden unterstützt.
Der Standard kombiniert das Effizienzhaus-40-Konzept mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG). Ziel ist es, nicht nur den Energieverbrauch während der Nutzung eines Gebäudes zu minimieren, sondern auch den Ressourcen- und Energieverbrauch während der Bauphase zu reduzieren. Diese Kombination trägt sowohl zur Senkung der Betriebskosten als auch zum Klimaschutz und zur nachhaltigen Ressourcennutzung bei.
Warum KfW 40 QNG?
Die Entscheidung für ein energieeffizientes und nachhaltiges Gebäude bringt zahlreiche Vorteile mit sich. Zum einen führen geringere Energiekosten zu einer langfristigen finanziellen Entlastung. Zum anderen leisten energieeffiziente Gebäude einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung der CO₂-Emissionen und damit zum Klimaschutz. Darüber hinaus steigern nachhaltige Bauweisen den Wert der Immobilie und sorgen für eine hohe Wohnqualität, was sowohl für Eigentümer als auch für Mieter attraktiv ist.
Zusätzlich deckt die KfW-40-QNG-Förderung einen Teil der Planungs- und Zertifizierungskosten ab, wodurch nachhaltiges Bauen finanziell noch attraktiver wird.
Die Ziele des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) verfolgt das übergeordnete Ziel, den Bau von Gebäuden zu fördern, die vielseitig und langlebig genutzt werden können. Dies soll den Verbrauch von Energie und Ressourcen erheblich reduzieren und somit die CO₂-Einsparziele des Bau- und Gebäudesektors unterstützen.
Ein zentrales Anliegen ist die Minimierung der sogenannten grauen Energie – der Energie und Ressourcen, die während des Bauprozesses verbraucht werden. Darüber hinaus umfasst das QNG eine Vielzahl von Bewertungskriterien, darunter Barrierefreiheit, soziale Nachhaltigkeit und Lebenszykluskosten.
Förderstufen und Vorteile
Klimafreundliches Wohngebäude
Diese Basisförderung richtet sich an Gebäude, die den Effizienzhaus-40-Standard erfüllen, einen geringen CO₂-Ausstoß aufweisen und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Bauherren können hierfür einen Förderkredit von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit erhalten (Stand: September 2024, Quelle: KfW Programm 297/298).
Die Vorteile dieser Förderstufe umfassen niedrige Energie- und Betriebskosten, Unabhängigkeit von steigenden Energiepreisen sowie eine langfristige Wertstabilität der Immobilie.
Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG
Diese erweiterte Förderstufe setzt zusätzlich die Erfüllung der Kriterien des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude (QNG) voraus. Die maximale Förderhöhe beträgt 150.000 Euro pro Wohneinheit (Stand: September 2024, Quelle: KfW Programm 297/298).
Neben den Vorteilen der Basisförderung bietet diese Stufe eine höhere Nachhaltigkeit, bessere Wohnqualität, Ressourcenschonung und erhöhte Barrierefreiheit. Die Kosten für die QNG-Zertifizierung können anteilig gefördert werden.
Das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
Das QNG verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem das Haus als komplettes System betrachtet wird. Die wichtigste Anforderung für ein klimafreundliches Wohngebäude ist dabei die Begrenzung der Treibhausgasemissionen: Der Grenzwert im Lebenszyklus liegt bei 24 kg CO2 Äqu./(m² a).
Bei der Bewertung werden zwei Hauptaspekte berücksichtigt:
- Das fertige Haus mit allen Außenanlagen sowie baulichen und technischen Anlagen
- Sämtliche Prozesse von der Planung über den Bau und die Nutzung bis zur Entsorgung
Für die höhere Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ muss zusätzlich ein Berater für Nachhaltigkeit hinzugezogen werden, der den Bauprozess von Anfang an begleitet. Dieser kümmert sich auch um die Erlangung des erforderlichen Nachhaltigkeitszertifikats und die Abstimmung mit der Zertifizierungsstelle.
Die Vorteile eines QNG-zertifizierten Gebäudes sind vielfältig: Es ist arm an Schad- und Risikostoffen, barrierearm gestaltet und verfügt über eine bedienungsfreundliche Haustechnik. Zudem zeichnet es sich durch Wertstabilität und Zukunftssicherheit aus.
Fördervoraussetzungen und Ablauf
Der Weg zur KfW-40-QNG-Förderung gliedert sich in mehrere Schritte:
- Planung und Beratung:
Bauherren müssen qualifizierte Experten für Energieeffizienz hinzuziehen, die das Bauvorhaben planen, die Ausführung der Arbeiten überwachen und die erforderlichen Unterlagen erstellen. Für die höhere Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ ist zusätzlich ein Berater für Nachhaltigkeit erforderlich. - Antragstellung:
Mit der Erstellung der „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) durch die Energieeffizienz-Experten wird der Förderantrag bei der KfW gestellt. Bauherren können zwischen der Basisförderung und der erweiterten Förderung mit QNG wählen. - Kreditauszahlung:
Nach Genehmigung des Antrags erfolgt die Auszahlung des Kreditbetrags. Dieser kann in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten abgerufen werden. Ab dem 13. Monat wird eine Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat auf nicht abgerufene Beträge fällig. - Abschluss des Bauvorhabens:
Nach Abschluss der Bauarbeiten muss die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) eingereicht werden, um die endgültige Freigabe der Fördermittel zu erhalten.
Kosten und Förderfähigkeit
Die Kosten für die Zertifizierung nach dem QNG-Standard setzen sich aus den Zertifizierungsgebühren und den Honorarkosten des Auditors zusammen. Diese variieren je nach Projektgröße und -komplexität.
- Zertifizierer wie die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) oder das BIRN-Institut bieten verschiedene Modelle an.
- NaWoh bietet eine kostengünstigere Alternative mit einem Festpreis von etwa 5.500 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Die KfW übernimmt bis zu 5.000 € der Zertifizierungs- und Auditorenkosten, was Bauherren die Finanzierung der Zertifizierung erleichtert.
Förderkonditionen
Die KfW bietet im Rahmen des Programms 297/298 folgende Konditionen (Stand: Januar 2025):
Annuitätendarlehen:
- 4–10 Jahre Laufzeit: 2,42 % (effektiv 2,45 %)
- 11–25 Jahre Laufzeit: 2,94 % (effektiv 2,98 %)
- 26–35 Jahre Laufzeit: 3,02 % (effektiv 3,06 %)
Endfälliges Darlehen:
- 4–10 Jahre Laufzeit: 3,07 % (effektiv 3,11 %)
Die Zinssätze können sich ändern. Aktuelle Konditionen sind auf der KfW-Website verfügbar.
Die maximale Förderung beträgt:
- 100.000 € pro Wohneinheit für klimafreundliche Wohngebäude.
- 150.000 € pro Wohneinheit für Gebäude mit QNG-Zertifizierung.
Experten für die KfW-40-QNG-Förderung
Für die erfolgreiche Umsetzung eines KfW-40-QNG-Projekts sind folgende Experten erforderlich:
- Experte für Energieeffizienz:
- Erstellt die Lebenszyklusanalyse (LCA).
- Stellt die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) aus.
- Ist für beide Förderstufen erforderlich.
- Berater für Nachhaltigkeit:
- Nur erforderlich bei der Förderstufe „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“.
- Unterstützt bei der Erfüllung der QNG-Anforderungen und begleitet den Zertifizierungsprozess.
Diese Experten sind entscheidend, um die technischen Mindestanforderungen zu erfüllen und die nötigen Dokumente fristgerecht einzureichen.
Ablauf der Förderung Schritt für Schritt
Der Prozess der KfW-40-QNG-Förderung gliedert sich in mehrere Phasen:
- Experten beauftragen: Beauftragung eines Energieeffizienz-Experten für die Lebenszyklusanalyse und ggf. eines Beraters für Nachhaltigkeit.
- Förderantrag stellen: Erstellung der „Bestätigung zum Antrag“ und Einreichung des Antrags bei der KfW über einen Finanzierungspartner. Planungs- und Beratungsleistungen dürfen vor Antragstellung erfolgen, jedoch keine Bau- oder Kaufverträge ohne aufschiebende Bedingung.
- Kreditvertrag abschließen: Nach Genehmigung des Antrags kann der Kreditvertrag abgeschlossen und das Bauvorhaben gestartet werden.
- Kreditauszahlung: Der Kreditbetrag wird entweder vollständig oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten abgerufen. Eine Verlängerung um bis zu 24 Monate ist möglich.
- Bestätigung nach Durchführung einreichen: Nach Abschluss des Bauvorhabens muss die „Bestätigung nach Durchführung“ eingereicht werden, um die endgültige Freigabe der Fördermittel zu erhalten.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich vor der Antragstellung bereits Liefer- und Leistungsverträge oder den Kaufvertrag abschließen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können Bauherren bereits vor der Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge sowie Kaufverträge abschließen, sofern eine aufschiebende Bedingung vereinbart ist. Dies bedeutet, dass mit dem Bau erst nach der Antragstellung begonnen werden darf und die Zahlung des Kaufpreises erst nach der Antragstellung erfolgt. Eine nachträgliche Änderung dieser Verträge ohne aufschiebende Bedingung ist jedoch nicht zulässig.
Ist ein Wechsel von der BEG zu KFN möglich?
Ein Wechsel von der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur KfW-Förderung (KFN) ist möglich, jedoch nur nach einer Sperrfrist von 6 Monaten. Der Antrag kann frühestens 6 Monate nach der Verzichtserklärung auf die BEG-Förderung gestellt werden, vorausgesetzt das Vorhaben wurde noch nicht begonnen.
Kann der Kredit auf den neuen Eigentümer übertragen werden?
Ja, der Kredit kann bei einem Verkauf des geförderten Objektes auf den neuen Eigentümer übertragen werden oder beim Verkäufer verbleiben. Dies bietet Flexibilität für den Verkauf der Immobilie während der Kreditlaufzeit.
Welche Heizungssysteme sind erlaubt?
In einem klimafreundlichen Neubau dürfen Heizungen auf Basis von Öl, Gas oder nicht notwendiger Biomasse nicht eingesetzt werden. Empfohlen werden Heizungsanlagen wie Wärmepumpen, Solarthermie, Geothermie oder wasserstoffbasierte Systeme, die den CO₂-Ausstoß minimieren.
Heizungen auf Basis von Biomasse, wie Holzpellets oder Hackschnitzel, sind nur dann erlaubt, wenn sie zur Deckung der Heizlast erforderlich sind und in der Gesamtbilanzierung des Gebäudes berücksichtigt werden.
Die KfW 40 QNG-Förderung bietet Bauherren und Käufern von Wohnimmobilien eine hervorragende Möglichkeit, energieeffiziente und nachhaltige Gebäude zu realisieren. Durch die Kombination von Energieeffizienz und umfassenden Nachhaltigkeitskriterien trägt die Förderung nicht nur zur Senkung der Betriebskosten bei, sondern leistet auch einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourcenschonung. Die höheren Fördersummen für Gebäude mit QNG machen die Investition in nachhaltiges Bauen attraktiv und zukunftssicher, während gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen an Umwelt- und Ressourcenschutz erfüllt werden.
Die sorgfältige Planung, die Auswahl des richtigen Zertifizierers und die Einhaltung der Förderbedingungen sind entscheidend für den Erfolg des Förderprojekts. Mit der Unterstützung durch qualifizierte Experten und Berater können Bauherren die Vorteile der KfW 40 QNG-Förderung optimal nutzen und ein nachhaltiges, energieeffizientes Zuhause schaffen.
Quellen, Zusätzliche Ressourcen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Nachhaltiges Bauen Informationsportal
- Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB): DGNB Zertifizierung
- BIRN-Institut: BNK-Zertifikat
- NaWoh: NaWoh Zertifizierung
- KfW Kreditrechner: KfW Kreditrechner
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